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Menowin Fröhlich geht gegen Knast Aufenthalt vor!

Menowin Fröhlich

Zuletzt hatte man Menowin Fröhlich noch bei“Tanz in den Mai“-Party auf der Bühne gesichtet. Sorglos feierte der ehemalige DSDS-Kandidat vor dem Publikum. Aber eigentlich sollte der 34-Jährige mittlerweile wegen seiner Verurteilung nach mehrfachen Fahren unter Drogen und Alkoholeinfluss im Gefängnis sitzen. RTL hatte daher bei seinem Anwalt André Miegel nachgefragt.

Rechtsanwalt Miegel erklärt daraufhin: „Im Fall von Menovin läuft aktuell noch die Revisionsbegründungsfrist. Das bedeutet: Nachdem wir das Urteil bekommen haben, haben wir jetzt noch Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Das werden wir natürlich machen! Diese geht dann an das Gericht. Von dort aus an das Oberlandesgericht. Dieses überprüft das Urteil dann erneut auf Rechtsfehler. Für den Fall, dass Rechtsfehler erkennbar sind, kann es sein, dass das Oberlandesgericht sagt, die Sache wird erneut verhandelt.“ Solange dieses aber noch nicht gesehen ist, bleibe der Sieger der Herzen natürlich auf freiem Fuß. Und das kann gut und gerne noch länger als ein halbes Jahr dauern.

Das heißt, so ganz dürfen wir die Hoffnung noch nicht aufgeben. Mindestens zum Wohl seiner Kinder, wie Menowin in seiner Doku-Serie „Menowin-mein Dämon und ich“ mehrfach betont hat.

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