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Nur NEGATIV Schlagzeilen über „Der Bachelor“ Sebastian Preuss! Dieser Mann erhebt SCHWERE VORFÜRFE!

Foto: TVNOW

War es also doch Sebastian Preuss(29)? Vergangene Woche machte der aktuelle Bachelor Negativ-Schlagzeilen. Der Grund: Er soll jemanden mit einem lebendigen Schwan verprügelt haben. Aus seiner schwierigen Vergangenheit macht der 29-Jährige kein Geheimnis, doch diese Story dementierte der Weltmeister im Kickboxen vehement. Die Behauptungen seien falsch und es gäbe keine Zeugen. Jetzt äußert sich das vermeintliche Opfer und verrät Details zu dem Vorfall!

Laut der Münchner Boulevardzeitung tzmeldete sich der heute 44-jährige Steven, um seine Version der Schwan-Attacke zu erzählen. Er habe gedacht, dass die Geschichte für ihn nach zehn Jahren verarbeitet sei, doch wegen Sebastians Lügen sehe er sich gezwungen, Stellung zu nehmen. Seine heutige Ehefrau sei auch Opfer der drei Schläger geworden. „Sie bewarfen mich mit faustgroßen Steinen, mit vollen Bierflaschen und einem glühenden Holzkohlegrill. Auch meine damalige Freundin wurde beim Versuch, mich vor den drei Tätern zu schützen, als ich bereits blutend am Boden lag, angegriffen und weggestoßen, weil die Täter weiter auf meinen Kopf eingetreten haben“, schilderte er die Tat. Steven nannte Sebastian als Anführer. Er alleine habe ihn mit dem Schwan verprügelt. Auch die Aussage, dass es keine Beobachter gegeben habe, sei schlichtweg gelogen. „Es waren circa 100 Zeugen anwesend, teilweise Familien mit kleinen Kindern, die schreiend weggelaufen sind“, beteuerte Steven. Er sei auch nicht, wie Sebastian beteuert, auf den heutigen Bachelor losgegangen.

In einem Artikel von 2009 hieß es, dass Sebastian P. gemeinsam mit einem der anderen Täter vor einem Jugendgericht der Prozess gemacht worden sei. Die beiden hätten ein Geständnis abgegeben und sich sogar bei dem Opfer entschuldigt. Obwohl der oben genannte Sebastian P. bereits wegen mehrfacher Körperverletzung vorbestraft gewesen war, sei er in dieser Sache glimpflich davongekommen. Er wurde wegen Beleidigung, Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll ihm ein Platzverweis für den Schweizer Platz in München ausgesprochen worden sein. Nach wie vor ist nicht bestätigt, ob es sich tatsächlich um den diesjährigen Rosenkavalier handelt.

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